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   OLG Karlsruhe, 11.12.1991 - 6 U 161/91   

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OLG Karlsruhe, 11.12.1991 - 6 U 161/91 (https://dejure.org/1991,8602)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.1991 - 6 U 161/91 (https://dejure.org/1991,8602)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 1991 - 6 U 161/91 (https://dejure.org/1991,8602)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1114
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.1998 - 6 EVY 11/97
    Nach der Rechtsprechung ist eine Zweigstelle i. S. d. § 28 BRAO dadurch gekennzeichnet, daß ein Anwalt zwei verschiedene Kanzleien unterhält und in beiden auch tatsächlich seinen Beruf ausübt, und zwar in der Weise, daß auch die zweite Kanzlei nach der Verkehrsanschauung ähnlich wie die erste zum Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts wird (OLG Karlsruhe, NJW 1992, 1114, 1115; ähnlich bereits BGH, NJW 1989, 2890, 2891).

    Dieser besteht darin, sicherzustellen, daß der Rechtsanwalt jederzeit für den Rechtssuchenden und für die Gerichte in seiner Kanzlei erreichbar ist (vgl. EuGH, NJW 1985, 1275, 1276; OLG Karlsruhe, NJW 1992, 1114, 1115; NJW 1992, 1837, 1839; EGH Celle, BRAK-Mitt. 1984, 88; Henssler/Prütting, BRAO, § 28 Rdnr. 3 Feuerich/Braun, BRAO, 3. Aufl., § 28 Rdnr. 3) bzw. einer Zersplitterung der Rechtspflege vorzubeugen (EGH München, AnwBl 1977, 270, 271; Feuerich/Braun, aaO).

    Der angeschuldigte Rechtsanwalt hat durch die Gestaltung seines Briefkopfes auch nicht gegen das Werbeverbot des § 43 b BRAO verstoßen, insbesondere hat er nicht durch die Verwendung der beanstandeten Briefbögen den Anschein des Bestehens einer unzulässigen Zweigstelle gem. § 28 BRAO geweckt (vgl. dazu unter dem Gesichtspunkt des Verstoßes gegen § 1 UWG: OLG Karlsruhe, NJW 1992, 1114, 1115; NJW 1992, 1837, 1838; OLG Stuttgart, NJW 1993, 1336, 1337; BGH, NJW 1994, 2288; Feuerich/Braun, aaO, § 28 Rdnr. 3, § 43 b Rdnr. 45).

  • AnwG Hamburg, 27.03.2006 - EV 122/01

    Zweigstellenverbot

    Als zweite Kanzlei lässt sich eine Kanzlei in einer überörtlichen Sozietät werten, wenn der Sozius auch diese zweite Kanzlei nach der Verkehrsanschauung ähnlich wie die erste zum Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit macht (OLG Karlsruhe, NJW 1992, 1114, 1115).

    Zuvor hatte auch das OLG Karlsruhe in seinem Urt. v. 11.12.1991 (NJW 1992, 1114) die Verfassungsmäßigkeit des § 28 BRAO inzident bejaht.

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2003 - 20 U 49/03

    Streitgegenstandsbegriff des Bundesgerichtshofes i.R.d. gewerblichen

    Dahingegen passt der teilweise als Gesetzeszweck erwähnte Umstand, dass § 28 BRAO gewährleisten solle, den zugelassenen Anwalt in der Regel an seinem Kanzleisitz erreichen zu können (so LG Bonn NJW-RR 2001, 916; OLG Karlsruhe NJW 1992, 1114), nicht mehr in das heutige Berufsbild eines Rechtsanwaltes, das sich von der Vorstellung, dass der Anwalt ständig in seiner Kanzlei residieren würde und nur dort erreicht werden könne, entfernt hat.
  • OLG Düsseldorf, 02.09.2003 - 20 U 49/03
    Dahingegen passt der teilweise als Gesetzeszweck erwähnte Umstand, dass § 28 BRAO gewährleisten solle, den zugelassenen Anwalt in der Regel an seinem Kanzleisitz erreichen zu können (so LG Bonn NJW-RR 2001, 916; OLG Karlsruhe NJW 1992, 1114), nicht mehr in das heutige Berufsbild eines Rechtsanwaltes, das sich von der Vorstellung, dass der Anwalt ständig in seiner Kanzlei residieren würde und nur dort erreicht werden könne, entfernt hat.
  • OLG Frankfurt, 18.03.1998 - 2 Ss 40/98
    Dies wird von der Rspr. auch dann noch angenommen, wenn die zweite Person von dem wirklichen Täter der Begehung der Tat bezichtigt wird - sofern der gegen die zweite Person bestehende Tatverdacht nicht durch zusätzliche Behauptungen verstärkt wird (vgl. hierzu Schönke-Schröder. StGB 25. Aufl. Rdn. 5 zu § 164 StGB m.w.N; Dreher/Tröndle, StGB, 48. Aufl. Rdn. 3 a. E. zu § 164 StGB; OLG Düsseldorf NJW 92, 1114; a. A. OLG Hamm NJW 65, 62).
  • KG, 22.12.1992 - 1 W 4118/92

    Gebührenermäßigung; Rechtsanwalt; Einigungsvertrag; Kanzlei; Beitrittsgebiet;

    Zulässigkeit einer überörtlichen Anwaltssozietät Soweit es nach der angeführten Ermäßigungsvorschrift darauf ankommt, daß der tätig gewordene Rechtsanwalt seine Kanzlei im Beitrittsgebiet eingerichtet hat, ist zur Frage, inwieweit Kanzleisitze bestehen, die standesrechtliche Rechtspr. des BGH zu berücksichtigen, wonach eine überörtliche Anwaltssozietät zulässig ist, wenn sie unter Beachtung der §§ 18 ,27,28 BRAO betrieben wird, insbesondere jeder der Sozietät angehörende Rechtsanwalt nur eine Kanzlei eingerichtet hat (vgl. etwa BGHZ 108, 290 = DRsp IV (485) 221 b = NJW 1989, 2890; BGH, NJW 1991, 49; ferner OLG Karlsruhe, NJW 1992, 1114; Feuerich, BRAO , 2. Aufl., § 45 Rdn. 163 ff. m.w.N.).
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